Teilnahmebedingungen und Haftungshinweise
Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen
-
die zur Zeit des Trainings im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
- Das sich das Fahrzeug in einwandfreien technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht (z.B. StVZO)
- Für die der Teilnahmepreis mindestens 10 Tage vor Beginn des Trainings entrichtet wurde.
Nennung:
- Der Teilnahmevertrag kommt erst durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung vom MSCF zustande.
- Nach =Anmeldung und Bezahlung= erhält jeder Teilnehmer seine Teilnahmebestätigung mit Gruppenzuteilung bis 1 Woche vor dem Training zugesandt.
Rücktritt / Storno:
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MSCF trägt bei Trainingstagen keine Verantwortung für Schlechtwetterbedingungen. Insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Trainings.
- Einbehalten der Teilnahmegebühr (Stornogebühren)
--> bis eine Woche vor Trainingsbeginn 15 € Bearbeitungsgebühr
--> bis 2 Tage vor Trainingsbeginn 30 € Bearbeitungsgebühr
--> bei Nichterscheinen 100% Bearbeitungsgebühr
1) Haftung
a) Der Veranstalter haftet nur
1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
2) für sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
b) Für alle sonstigen Schäden, deren Verursachung nicht auf einem dieser beiden vorgenannten Ausnahmetatbestände beruhen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Vielmehr verzichtet der Teilnehmer insoweit auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Motorsportclub Fürstenfeldbruck und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Sach – und Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen des Sicherheitstrainings erleidet und die entweder von anderen Teilnehmern verursacht wurden oder auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen sind oder auf Umstände, für die der Veranstalter mit Ausnahme der unter (a) aufgeführten Klauseln keine Haftung übernimmt.
Jeder Teilnehmer nimmt also grundsätzlich auf „ eigenes Risiko und auf eigene Gefahr “ am Sicherheitstraining teil.
Jeder Teilnehmer nimmt mit seinem eigenen Fahrzeug teil. Er versichert, dass er dieses Fahrzeug ausreichend gegen Haftpflichtschäden abgesichert hat.
Er stellt den Veranstalter mit Ausnahme der oben unter (a) dargelegten Einschränkungen von jeglicher Haftung frei.
Hinweis!! Liegt ein Eigenverschulden vor, kann der Schaden nur von einer selbst abgeschlossenen Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt werden.
Der Haftungsausschluss wirkt auch zugunsten
a) der Bundeswehr, deren Angehörigen und Beauftragten, soweit das Sicherheitstraining auf bundeswehreigenem Gelände stattfindet;
b) der Behörden und anderer Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
2.) Verhaltensweisen gegenüber MSCF und Bundeswehr
Der Motorsportclub Fürstenfeldbruck weist als Veranstalter ausdrücklich darauf hin
- dass aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ein äußerst diszipliniertes Verhalten aller unabdingbar ist;
- dass jeder Teilnehmer den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen, den sog. Instruktoren, Folge zu leisten hat;
- dass während des Sicherheitstrainings ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt und ein Teilnehmer, der dagegen verstößt, sofort vom Sicherheitstraining ausgeschlossen wird;
- dass der Veranstalter jeden Teilnehmer, der grob gegen die Sicherheitsregeln verstößt oder sich nicht an die Anweisungen der Instruktoren hält und dadurch andere gefährdet, sofort von der weiteren Teilnahme ausschließen kann.